Für Mitarbeiter, die möglicherweise COVID-19-Infektionen ausgesetzt sind: 1. Wenn keine Gefahrenbewertung durchgeführt wurde, die die erforderlichen und erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen und Verwaltungskontrollen berücksichtigt, um Handschuhe, Atemschutzmasken, Schürzen/Anzüge und Brillen/Gesichtsschutz zu berücksichtigen. (29 CFR 1910.132, 1910.133, 1910.134, 1910.138) 2. Wenn Mitarbeiter mit bestätigtem COVID-19-positiven Testergebnis arbeiten dürfen.
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