CCR, T8, §3205 (c) (6) - „Der Arbeitgeber setzt seine Gesichtsbedeckungsrichtlinie nicht durch“ CCR, T8, §3205 (c) (3) (B) -"Der Arbeitgeber sendet keine Benachrichtigungen an exponierte Mitarbeiter“
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-12-09
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-12-09
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1. T8 CCR § 3205 (c) (1) - Mitarbeiter testen am Arbeitsplatz positiv auf COVID-19, und der Arbeitgeber benachrichtigt andere Mitarbeiter nicht über die Exposition. T8 CCR § 3205 (c) (7) - Arbeitgeber, der Gesichtsbedeckungen am Arbeitsplatz nicht durchsetzt. T8 CCR § 3205 (c) (8) - Arbeitgeber…
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