1) Die Mitarbeiter werden nicht darüber informiert, welche Patienten sie betreuen, positiv auf COVID-19 getestet wurden. Ein möglicher Verstoß gegen das Arbeitsarbeitsgesetz von 1970 Abschnitt 5 (a) (1) 2) Mitarbeiter können die Toiletten nicht benutzen, da das Sanitärsystem nicht ordnungsgemäß funktioniert. Ein möglicher Verstoß gegen 1910.141 (c)…
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