„- Mitarbeiter mit bekannter Exposition gegenüber Personen mit Covid-19 werden angewiesen, der Seniorenleitung einer Arbeit zu melden. - Covid-19 hat sich auf sechs Standorte von Kreditgenossenschaften ausgebreitet. - Der Arbeitgeber hat die Verbreitung durch Quarantäne nicht gestoppt, da sie während einer Kreditgenossenschaftszusammenführung nicht unterbesetzt sind.
Quelle: Osha.gov…
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