1. Der Arbeitgeber stellte nicht sicher, dass es in den Schweißzonen eine lokale Abgasanlage gab, die eine Luftgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute bereitstellte. Referenz T8CCR 5150 (a) 2. Der Arbeitgeber hat nicht dafür gesorgt, dass während des Sprühvorgangs in der Pulverbeschichtungskabine ein ordnungsgemäßes Lüftungssystem in…
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