Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: 1) Mitarbeiter, bei denen bekannt oder vermutet wird, dass sie mit COVID-19 infiziert sind, dürfen sich ohne ordnungsgemäße Überprüfung, Quartierung oder nach einer Rückkehr an melden und an…
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