1. Die Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber führt keine zusätzliche Reinigung der Bereiche in der Einrichtung durch, nachdem COVID-19-Fälle gemäß den Empfehlungen der Centers for Disease Control (CDC) identifiziert oder bestätigt wurden. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Pflichtklausel des Arbeitsschutzgesetzes von 1970