1. Die Mitarbeiter sind einer möglichen COVID-19-Infektion ausgesetzt, da es kein Mandat für Gesichtsbedeckungen oder Maskengebrauch gibt. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz von 1970, allgemeiner Pflichtklausel 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 8
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-09
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 8
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-09
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