1) Von Arbeitnehmern, die COVID19-positiv sind/sein können, wird voraussichtlich weiterhin arbeiten, solange sie asymptomatisch sind. 2) Der Arbeitgeber benachrichtigt die Mitarbeiter des Gesundheitswesens nicht über potenzielle Expositionen bei positiven COVID19-Patienten oder -Beschäftigten. Mitarbeiter werden nur benachrichtigt, wenn sie selbst Symptome bemerken, sie werden dann vom Krankenhaus über…
Bemerkungen
Kommentar
1