BESCHWERDEPUNKT NR. 1 - Mitarbeiter distanzieren sich nicht sozial oder tragen Masken in der Einrichtung. BESCHWERDEPUNKT 2 - Mitarbeiter werden im Falle einer COVID-Exposition nicht benachrichtigt und stellen sich im Falle eines positiven Falles nicht unter Quarantäne.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
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