Der Geschäftsinhaber wurde positiv auf COVID-19 getestet und berichtete dem Gesundheitsamt am 20.10., dass er nicht beabsichtige, Isolationsempfehlungen zu folgen. Das Gesundheitsamt erhielt am 22.10. eine Beschwerde, dass die Mitarbeiter des Unternehmens sich bei der Arbeit melden mussten, obwohl der Eigentümer anwesend und ansteckend war. Die Beschwerde…
Bemerkungen
Kommentar