Der Arbeitgeber hat die Richtlinien des staatlichen und lokalen Gesundheitsministeriums zu Informationen, die sich auf die Branche, den Standort und den Betrieb des Arbeitgebers in Bezug auf Maskenmandate und Protokolle zur sozialen Distanzierung beziehen, nicht überprüft und umgesetzt. T8 CCR 3205 (c) (2) (F).
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
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