T8 CCR § 3203 (a) (2) - Die Anordnung der Gesichtsbeläge wird am Arbeitsplatz nicht durchgesetzt. Mitarbeiter, die sich mit potenzieller Exposition gegenüber Covid-19 am Arbeitsplatz beschäftigen.
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 7
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-30
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 7
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-30
Bemerkungen
Kommentar
1. CCR § 3203 (a) (4) und (a) (6) - Positive Fälle für Covid-19 am Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber nicht effektiv behandelt werden. Keine soziale Distanzierung bei der Arbeit durchgesetzt. Mitarbeiter, die sich mit potenzieller Exposition gegenüber Covid-19 am Arbeitsplatz beschäftigen. CCR § 3203 (a) (2) -…
Bemerkungen
Kommentar