1. Zeitarbeitskräfte müssen mit COVID-Bewohnern zusammenarbeiten und werden vor der Ausstellung eines N95-Atemschutzgeräts nicht fit oder medizinisch untersucht. Mitarbeiter, die mit COVID-Bewohnern arbeiten, erhalten kein N95-Atemschutzgerät, es sei denn, sie fragen danach. Besucher werden nicht auf COVID untersucht und tragen während ihrer Besuche keine chirurgischen Masken.
Angebliche…
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