3205 (c) (2): Der Arbeitgeber erlaubt COVID-19-infizierten Arbeitnehmern, zur Arbeit zu gehen. 3205 (c) (7) (B): Der Arbeitgeber desinfiziert die Einrichtung nach COVID-19-Fällen nicht.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-04
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-04
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