T8 CCR § 3203 (a) (2) - Anordnung der Gesichtsbedeckungen, die vom Arbeitgeber nicht am Arbeitsplatz durchgesetzt werden.
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-30
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-30
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