Der Arbeitgeber ermöglicht es Arbeitnehmern, die sich nicht vollständig von Covid-19 erholt haben, wieder an ihren Arbeitsplatz zu bringen.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 15
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-09
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 15
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-09
Bemerkungen
Kommentar
1. Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmern keine ausreichenden Gesichtsbeläge zur Verfügung.
Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 Buchstabe a Nummer 1 des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit von 1970
2. Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat keine sozialen Distanzpraktiken umgesetzt und…
Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 Buchstabe a Nummer 1 des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit von 1970
2. Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat keine sozialen Distanzpraktiken umgesetzt und…
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