Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz, an dem 1. Die Mitarbeiter wurden nicht in COVID gemäß dem Emergency Temporary Standard 2 geschult. Mitarbeiter haben keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) erhalten, um Gesichtsbedeckungen aufzunehmen 3. Der…
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