1. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Arbeitnehmer, die Sicherheit von Geschäften und das Management soziale Distanzierung praktizieren, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen, wodurch Mitarbeiter möglicherweise COVID-19 ausgesetzt werden. Anwendbarer Standard: Abschnitt 5 (a) (1), Allgemeine Zollklausel des Arbeitsschutzgesetzes
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter…
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1. Mitarbeiter müssen sich im Geschäft nicht sozial distanzieren. 2. Kunden sind nicht verpflichtet, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Kassierern werden keine Mittel zur Santiisierung von Arbeitsbereichen zur Verfügung gestellt. Potenziell anwendbarer OSHA-Standard: Allgemeine Zollklausel
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 20
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-19
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 20
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-19
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