Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Das Tragen von Gesichtsbedeckungen/-masken durch Mitarbeiter wird nicht durchgesetzt; b) Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt, da Arbeitsplätze weniger als 6 Fuß voneinander entfernt sind; c) Mitarbeiter von…
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