Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt. b) Das ordnungsgemäße Tragen von Gesichtsbedeckungen/Masken ist für Arbeitnehmer gemäß 16VAC25-220 nicht erforderlich oder durchgesetzt.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle:…
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