1. Nichteinhaltung des Mandats für Mitarbeiter, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Mehrere Reise- und Sturzgefahren sind im gesamten Grundstück vorhanden, die nicht behoben wurden.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 7
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 7
Quelle:…
Bemerkungen
Kommentar