1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Arbeitnehmer vor der Inhaftierung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckungen wird nicht durchgesetzt.
Angebliche Gefahren: 1, Exponierte Mitarbeiter: 3
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-22
Angebliche Gefahren: 1, Exponierte Mitarbeiter: 3
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-22
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