1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Manager soziale Distanzierung praktizieren, angemessene Gesichtsbedeckungen tragen und die Einrichtung effektiv reinigen, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbarer OSHA-Standard: Standardabschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
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