Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Gemeinschaftsräume und häufig berührte Flächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert. b.) Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt. c.) Mitarbeiter, bei denen bekannt ist oder der Verdacht besteht,…
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