1. Keine ordnungsgemäße PSA während Aerosolverfahren verwenden/haben. Mitarbeiter und Zahnärzte tragen keine n95-Maske/Gesichtsschutz/Kopfbedeckungen oder Schutzbrillen. Keine Benachrichtigung der Mitarbeiter über einen positiven COVID-Ausbruch. Das Gesundheitsamt wird nicht über positive COVID-Fälle informiert. 5. Keine Masken in der Einrichtung tragen. 6. Keine unterschiedlichen Größen von N95-Masken. Sterilisationsbeutel ohne Handschuhe…
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