Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in der Einrichtung um: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Verkleidungen durch Mitarbeiter wird nicht durchgesetzt; b) Die soziale Distanzierung unter den Mitarbeitern wird nicht durchgesetzt; c) Verbesserte Reinigungs- und Desinfektionsrichtlinien in…
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