1. T8 CCR 3364 (b) Der Arbeitgeber stellt keine Seifen- oder Papierhandtücher zur Verfügung. T8 CCR 3205 (c) (6) (7) Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Masken oder die physische Distanzierung nicht durch.
Angebliche Gefahren: 2,
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-21
Angebliche Gefahren: 2,
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-21
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