1. Der Arbeitgeber hat kein COVID-19-Präventionsprogramm durchgeführt, das eine gute Haushaltspraxis für die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Geräten und anderen Elementen der Arbeitsumgebung enthält. Das COVID-19-Präventionsprogramm des Arbeitgebers ist insofern nicht ausreichend, als er keine Kontaktverfolgung durchgeführt und potenziell gefährdete Mitarbeiter benachrichtigt hat.
Angebliche Gefahren:…
Angebliche Gefahren:…
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1. Der Arbeitgeber hat kein COVID-19-Präventionsprogramm implementiert, das beispielsweise das Tragen von Gesichtsbedeckungen und das ordnungsgemäße Tragen von Gesichtsbedeckungen umfasst. Mitarbeiter dürfen betriebene Flurförderzeuge (PIT) betreiben, ohne vorher für den Betrieb dieses Geräts geschult und zertifiziert zu werden. Die Mitarbeiter werden angewiesen, PIT-Schulungen abzusenden, ohne jemals geschult…
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