1. Der Arbeitgeber setzt keine Gesichtsmasken oder soziale Distanzierung durch, um die Ausbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz zu verhindern. (Ort: Bearbeitungsboden) [General Duty 5 (a) (1)]
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-10-23
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-10-23
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