1. Mitarbeiter, die Covid-19-Tests durchführen müssen, werden nicht entschädigt. Der Arbeitgeber zahlt den Mitarbeitern nicht für alle mit Tests verbundenen Kosten, die Zeit, Test, Reisekosten, Transportkosten und Benzin umfassen, aber nicht beschränkt auf Zeit, Test, Reisekosten, Transportkosten und Benzin. Anwendbar OSHA-Standard 29 CFR 1910.502
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
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