1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Arbeitnehmer vor der Vertragsvergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen:
a) Soziale Distanzleitlinien gemäß den CDCD-Richtlinien werden nicht durchgesetzt.
b) Gesichtsbeläge/Masken werden weder für Mitarbeiter gemäß Gouverneur Northam zur Verfügung gestellt noch benötigt?s Exekutivbefehl Nr. 65.
Angebliche…
a) Soziale Distanzleitlinien gemäß den CDCD-Richtlinien werden nicht durchgesetzt.
b) Gesichtsbeläge/Masken werden weder für Mitarbeiter gemäß Gouverneur Northam zur Verfügung gestellt noch benötigt?s Exekutivbefehl Nr. 65.
Angebliche…
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