Der Arbeitgeber hat die öffentliche Gesundheitsanordnungen nicht befolgt, die die Verwendung von Gesichtsbelägen für Mitarbeiter und Kunden erfordern, um die Ausbreitung von COVID-19 innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Mitarbeiter tragen keine Gesichtsbekleidungen über dem Gesicht und tragen sie um den Hals. Kunden gehen in den Laden und…
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