Der Arbeitgeber hat die Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und sozialer Distanzierung für Arbeitnehmer als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung von COVID-19 nicht durchgesetzt.
Quelle: Osha.gov | Eingangsdatum: 2020-07-13
Quelle: Osha.gov | Eingangsdatum: 2020-07-13
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