Der Arbeitgeber hat nicht sichergestellt, dass Gesichtsbedeckungen von Arbeitnehmern getragen werden, wenn dies auf Anordnung des CDPH erforderlich ist. Referenz: T8 CCR 3208 (c} (6) (B) T8CCR 3208 (c} (6) (B) COVID-19-Prävention. (c) Schriftliches COVID-19-Präventionsprogramm. Die Arbeitgeber müssen ein wirksames, schriftliches COVID-19-Präventionsprogramm einrichten, umsetzen und aufrechterhalten, das…
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Der Arbeitgeber unterhielt kein wirksames Programm zur Prävention von Verletzungen und Krankheiten, da der Arbeitgeber in folgenden Fällen nicht sichergestellt hat, dass die COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen gemäß der staatlichen Exekutive und der örtlichen öffentlichen Gesundheitsbehörde am Arbeitsplatz befolgt werden:
1. Der Arbeitgeber hat keine individuellen Kontrollmaßnahmen und Screenings…
1. Der Arbeitgeber hat keine individuellen Kontrollmaßnahmen und Screenings…
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