1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-verkleidung durch Mitarbeiter und Kunden wird nicht gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs durchgesetzt.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum…
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