1. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass sowohl Mitarbeiter als auch Kunden soziale Distanzungen praktizieren, wie von den Zentren für Krankheitsbekämpfung empfohlen, wodurch Arbeitnehmer dem Coronovirus ausgesetzt werden können.
Anwendbare Norm: Allgemeine Zollklausel: Abschnitt 5 Buchstabe a Nummer 1
2. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Mitarbeiter…
Anwendbare Norm: Allgemeine Zollklausel: Abschnitt 5 Buchstabe a Nummer 1
2. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Mitarbeiter…
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