1) Der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen/Verfahren für Arbeitnehmer eingeführt, um die Exposition der Mitarbeiter gegenüber dem COVID-19-Virus zu verhindern. Vorsichtsmaßnahme/Verfahren, die CDC/OSHA-Empfehlungen einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970.
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-04-07
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Produktionsanlage für Schweinefleisch geschlossen, nachdem 300 Mitarbeiter für Covid positiv waren
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Smithfield Foods Schweinefleisch Verarbeitungsanlage in Sioux Falls war bis auf Weiteres, nachdem Hunderte von Mitarbeitern positiv auf Coronavirus getestet hatten
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