1) Der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen/Verfahren/Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Arbeitnehmer eingeführt, um die Exposition der Mitarbeiter gegenüber dem COVID-19-Virus zu verhindern. Vorsichtsmaßnahmen/Verfahren einschließlich, aber nicht beschränkt auf Empfehlungen für PARTIALURLPLACEHOLDER. Entgegen Abschnitt 5 Buchstabe a Nummer 1 des Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit…
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