1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Mitarbeiter, die im Restaurant arbeiten, vor dem Vertrag und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen:
a) Gesichtsbeläge/Masken werden weder für Mitarbeiter gemäß Gouverneur Northam zur Verfügung gestellt noch benötigt?s Exekutivbefehl Nr. 65.
2) Im Küchenbereich befinden…
a) Gesichtsbeläge/Masken werden weder für Mitarbeiter gemäß Gouverneur Northam zur Verfügung gestellt noch benötigt?s Exekutivbefehl Nr. 65.
2) Im Küchenbereich befinden…
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