1) Die Mitarbeiter sind potenziell erheblichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt, da der Arbeitgeber keine Kontrollen durchgeführt, die Hygiene verbessert und keine Aus- oder Weiterbildung angeboten hat, um eine Exposition gegenüber COVID-19 zu verhindern. Im Gegensatz zu 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 18…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 18…
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