1. Zahnmedizinische Assistenten müssen den Röntgensensor im Mund des Patienten halten, während Röntgenaufnahmen gemacht werden, um sie dadurch ionisierender Strahlung auszusetzen. 29 CFR 1910.1096 kann gelten. Die Mitarbeiter müssen bei der Behandlung von Patienten N-95-Atemschutzmasken tragen, wurden jedoch nicht auf die Probe gestellt. 29 CFR 1910.134 (c)…
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